Art. 5 Abs. 1 GG: "Eine Zensur findet nicht statt."
Sicher ... und niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen.
Stünde diese Internetseite wirklich auf der geheimen Liste der verbotenen Internetseiten, müßten Sie jetzt mit einer Hausdurchsuchung rechnen - vielleicht auch mit einer heimlichen (Onlinedurchsuchung).
Hinter jedem Link können sich mit Zensursula von der Leyens Zensurinfrastruktur strafrechtliche Konsequenzen verbergen. Wenn irgendein User in einem Internetforum ein Bild in seiner Signatur hat, das auf einem Server liegt, der der Bundesregierung nicht genehm ist, können Sie dafür ins Gefängnis wandern. Wenn Ihr Browser schon einmal Seiten im Voraus lädt, um Sie schneller surfen zu lassen, kann das eine Strafanzeige gegen Sie zur Folge haben. Denn das wirklich Schlimme an Zensur ist, ********* *** ****** ***** ** ********** ****.
Sie sind sich keiner Schuld bewußt? Dann können Sie sicherlich Ihre Unschuld beweisen. Schließlich zeichnet sich laut Wolfgang Schäuble ein Rechtsstaat dadurch aus, "daß Unschuldige wieder freikommen".
Wie sollen Sie sich nun verhalten? Da fragen Sie am besten unsere Justizministerin. Die hat ganz viel Ahnung vom Internet.